Gartenregeln

Allgemeines

Menschen mit Liebe zur Natur und Freude am Gärtnern können sich auf dem Areal des Gemeinschaftsgartens Am Bockensatz gegen eine Beitrag von 2 €/m²/pro Jahr eine Parzelle pachten, und im Sinne des ökologischen Gartenbaus Obst, Gemüse und Blumen pflanzen, pflegen und ernten. Die Größe der Parzelle richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Pflanzflächen, dem persönlichen Bedarf und der Möglichkeit, sie zu bewirtschaften.

Kindergärten, Schulen und Umweltorganisationen können mit umweltbildnerischen Konzepten eigene Pflanzstücke bewirtschaften.

Die Bewirtschaftung erfolgt ausschließlich nach Bioland-Richtlinien zum ökologischen Gartenbau. Mineralische Dünger und chemische/synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen ebenso wenig wie konventionelle Jungpflanzen, Erde und Saatgut eingesetzt werden.

Wir wünschen uns von den Nutzern einen respektvollen Umgang mit dem Garten und allem was dort gepflanzt ist.
    Einen rücksichtsvollen Umgang mit den Menschen, die sich dort engagieren wollen.
    Einen behutsamen Umgang mit Pflanzen und Tieren in Beet und Boden.
    Einen sorgsamen Umgang mit Werkzeug und Material.

Jedem Nutzer steht die Ernte seiner Pflanzung zu.

Obstbäume und Sträucher können von den Mitgliedern der Gartengemeinschaft für den eigenen Bedarf geerntet werden und sie beteiligen sich an der Pflege.

Wiesen und Wegeflächen sollen von der Gartengemeinschaft gepflegt werden.

Arbeiten, die von Fachleuten mit Geräten ausgeführt werden müssen, werden je nach Umfang aus den Pachteinnahmen, durch Sponsoring oder eventuell durch eine Beteiligung der Nutzer bezahlt.

Die Nutzer werden Mitglied im ‚Förderkreis Landau’sGarten’. Die Mitgliedschaft läuft ein Kalenderjahr und wird automatisch verlängert, wenn keine Kündigung ausgesprochen wird.

Kündigungsgrund von Seiten der Bürgerstiftung und der Organisatoren ist die Vernachlässigung des gepachteten Pflanzstückes und Nichteinhaltung der Gartenregeln, oder Probleme bei der Eingliederung in die Gartengemeinschaft.
Der Nutzer kann 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres ohne Begründung kündigen. Die Pflanzparzellen sind in abgeerntetem und umgegrabenen Zustand zu übergeben.



Gartenregeln + Gartenordnung für die Mitglieder im ‚Förderkreis  Landau’sGarten’  
Ökologischer Gemeinschaftsgarten Am Bockensatz

Grundsätzlich: Bitte nicht mit dem Auto an das Grundstück heranfahren und auf den Feldwegen oder den Zufahrten der Anwohner parken. Ausnahme gilt nur beim Anliefern größerer Gegenstände. Nach dem Abladen, das Auto zum Parken wegfahren.
Mitgebrachte Verpackungen und Müll bitte wieder mitnehmen. Zum Schutz der Pflanzen und Kleinlebewesen sind Hunde und andere Haustiere im Garten nicht erlaubt. Das gesamte Gelände ist Nichtraucherbereich. Dies auch mit Rücksicht auf die Natur und die anderen Gartennutzer.

Die Regeln für die Nutzung des Gartens gelten für alle,  Groß und Klein, die sich im Garten aufhalten und den Garten  nutzen.
Mit Betreten des Gartens habe ich die Gartenordnung gelesen, verstanden und akzeptiert.

Das Betreten und Nutzen des Gartens erfolgt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr und Haftung.
Kinder unter 12 Jahren dürfen den Garten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
betreten.

Die Parzellen werden in Absprache mit den Organisatoren möglichst entsprechend der gewünschten Größe zugeordnet.

Im Gartenhaus sind die Gartengeräte und der Wasseranschluss. Es gibt keine sanitären Anlagen.
Die Gartengeräte bitte immer im gereinigten Zustand zurückbringen.    

Es können keinerlei zusätzliche Bauten errichtet und das Gelände kann nicht eingezäunt werden.

Mit dem Wasser bitte sparsam und sinnvoll umgehen.

Der gesamte Garten ist in einem beim Gartenbau üblichen gepflegten Zustand zu halten,
insbesondere sollen die Parzellen nicht mit Unkraut bedeckt sein.

Bei Problemen mit Schädlingen und Krankheiten greifen Sie bitte nicht zur chemischen Keule. Biologische Pflanzenschutzmittel sind nach vorheriger Indikation zulässig, chemische dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden. Schädlinge absammeln und Nützlinge sind eine Alternative.

Es wird keine Haftung für Schäden durch Unfälle, Hagel, Wildverbiss oder Diebstahl übernommen.

 

Die Gartenregeln als PDF